Nach einem Schadenfall räumt die GVO Versicherung in der Haftpflichtversicherung ein Kündigungsrecht ein – etwa nach einer Schadensersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder der Zustellung einer Klage. Welche Fristen gelten und ab wann die Kündigung wirksam wird, lesen Sie hier.
19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn:
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
19.2 Wirksamwerden der Kündigung:
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Schadenfall ein, können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag beenden. Das gilt zum Beispiel, wenn eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde, eine Freistellung zu Unrecht abgelehnt wurde oder Ihnen eine Klage zugestellt wird. Die Kündigung muss in Textform und innerhalb der genannten Monatsfrist erfolgen. Wann sie greift, hängt davon ab, wer kündigt.
Häufige Fragen
Wann darf ich den Vertrag nach einem Schadenfall kündigen?
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde, der Versicherer den Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder Ihnen eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen.