Wird ein versichertes Unternehmen in der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung an einen Dritten veräußert, tritt dieser in die Rechte und Pflichten des Versicherungsverhältnisses ein – mit klaren Kündigungsmöglichkeiten und Fristen für beide Seiten.
20.1 Übergang des Versicherungsverhältnisses bei Veräußerung:
Wird ein Unternehmen, für das eine Haftpflichtversicherung besteht, an einen Dritten veräußert, tritt dieser an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.
Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
20.2 Kündigungsmöglichkeiten in diesem Fall:
Das Versicherungsverhältnis kann in diesem Falle in Textform gekündigt werden:
- durch den Versicherer dem Dritten gegenüber mit einer Frist von einem Monat,
- durch den Dritten dem Versicherer gegenüber mit sofortiger Wirkung oder auf den Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Unternehmen den Eigentümer wechselt, wird der neue Eigentümer automatisch Vertragspartner der Haftpflichtversicherung und übernimmt für die Dauer seines Eigentums die Rechte und Pflichten. Damit niemand an einen Vertrag gebunden bleibt, den er nicht möchte, dürfen sowohl der Versicherer als auch der neue Eigentümer die Versicherung kündigen – jeweils innerhalb der vorgesehenen Fristen und in Textform.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Haftpflichtversicherung, wenn ich mein Unternehmen verkaufe?
Der Erwerber tritt an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.
Gilt der Übergang auch bei Pacht oder Nießbrauch?
Ja. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Welche Kündigungsfrist hat der Versicherer gegenüber dem Erwerber?
Der Versicherer kann dem Dritten gegenüber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen.
Wie kann der Erwerber das Versicherungsverhältnis kündigen?
Der Dritte kann dem Versicherer gegenüber mit sofortiger Wirkung oder auf den Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform kündigen.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.08