Bei der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung werden noch ausstehende Raten sofort fällig, sobald der Versicherungsnehmer mit einer Rate in Verzug gerät – zudem kann der Versicherer künftig eine jährliche Beitragszahlung verlangen. Was das für die Teilzahlung bedeutet, erfahren Sie hier.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist.
Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.08
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Jahresbeitrag in Raten zahlen, gilt das nur so lange, wie Sie die Raten pünktlich begleichen. Kommen Sie mit einer Rate in Verzug, entfällt die Ratenzahlung: Der gesamte noch offene Jahresbeitrag wird auf einen Schlag fällig. Außerdem darf der Versicherer verlangen, dass Sie den Beitrag künftig in einer einzigen jährlichen Zahlung leisten.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Rate nicht rechtzeitig zahle?
Geraten Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Kann ich nach einem Zahlungsverzug weiter in Raten zahlen?
Der Versicherer kann für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Gilt diese Regelung für die Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung?
Ja, die Regelung zu Teilzahlung und den Folgen bei verspäteter Zahlung gilt in der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung.
Welcher Betrag wird bei Verzug sofort fällig?
Bei Verzug mit einer Rate werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig.