In der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung beginnt der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt laut Versicherungsschein, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Erfahren Sie, welche Zahlungsweisen möglich sind und wie die Versicherungsteuer im Beitrag berücksichtigt wird.
Beginn des Versicherungsschutzes
8.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 9.1 zahlt.
Beitrag und Zahlungsweise
8.2 Die Beiträge können je nach Vereinbarung entrichtet werden:
- in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag),
- durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge).
Die Versicherungsperiode umfasst bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
Versicherungsteuer
8.3 Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Schutz Ihrer Haftpflichtversicherung wirksam wird, sollten Sie den ersten Beitrag rechtzeitig zahlen. Sie können den Beitrag auf einmal oder in regelmäßigen Raten begleichen. Die im Beitrag enthaltene Versicherungsteuer richtet sich nach der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 9.1 zahlt.
Welche Zahlungsweisen sind möglich?
Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichtet werden.
Wie lang ist die Versicherungsperiode bei unterjähriger Zahlung?
Bei unterjähriger Beitragszahlung umfasst die Versicherungsperiode entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
Ist die Versicherungsteuer im Beitrag enthalten?
Ja. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.08