Erhöht sich das versicherte Risiko in der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften, darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen – doch dieses Recht ist zeitlich begrenzt.
Kündigung bei Risikoerhöhung durch Rechtsvorschriften:
Erhöht sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften, ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen.
- Die Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von einem Monat.
- Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird.
- Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Ändern sich Gesetze oder kommen neue Rechtsvorschriften hinzu und wird dadurch das abgesicherte Risiko größer, kann der Versicherer den Vertrag beenden. Er muss dabei eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Reagiert er nach Kenntnis der Risikoerhöhung nicht innerhalb eines Monats, verfällt dieses Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer nach einer Risikoerhöhung kündigen?
Wenn sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften erhöht, ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was löst dieses Kündigungsrecht aus?
Auslöser ist eine Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.08