Was ist nach einem Unfall bei der GVO GVO Versicherung Unfallversicherung VIT und TOP-VIT zu beachten? Dieser Abschnitt beschreibt Erleichterungen wie den Verzicht auf die unverzügliche Unfallmeldung, keine Leistungseinschränkung bei verspätetem Arztbesuch und die Streichung der Operationspflicht, die überwiegend im Tarif TOP-VIT gelten.
- Erfordernis der Unverzüglichkeit der Unfallmeldung ist gestrichen: in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
- Geringfügig erscheinende Unfallfolgen: in allen Tarifen enthalten.
- Keine Leistungseinschränkung wegen verspätetem Arztbesuch: in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
- Keine Pflicht zu pauschaler Auskunftsermächtigung: in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
- Leistung bei Verschollenheit: in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
- Meldefrist bei Unfalltod gestrichen: in allen Tarifen enthalten.
- Streichung der Operationspflicht: in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
- Übernahme Arztgebühren zur Begründung des Leistungsanspruches ohne Höchstsatz: in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Hier geht es um die Pflichten und Erleichterungen nach einem Unfall. Der TOP-VIT-Tarif verzichtet auf zahlreiche formale Anforderungen, etwa die unverzügliche Unfallmeldung, die Operationspflicht oder eine pauschale Auskunftsermächtigung, und leistet auch bei verspätetem Arztbesuch. Manche Punkte wie geringfügig erscheinende Unfallfolgen oder die gestrichene Meldefrist bei Unfalltod gelten in allen Tarifen.
Häufige Fragen
Muss der Unfall unverzüglich gemeldet werden?
Das Erfordernis der Unverzüglichkeit der Unfallmeldung ist nur im Tarif TOP-VIT gestrichen, im Tarif VIT nicht.
Wird die Leistung bei verspätetem Arztbesuch gekürzt?
Nein, im Tarif TOP-VIT gibt es keine Leistungseinschränkung wegen verspätetem Arztbesuch. Im Tarif VIT ist diese Regelung nicht enthalten.
Gibt es eine Meldefrist bei Unfalltod?
Die Meldefrist bei Unfalltod ist in allen Tarifen gestrichen.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2023