Wann sind die Leistungen der GVO GVO Versicherung Unfallversicherung VIT und TOP-VIT fällig? Dieser Abschnitt nennt die Fristen für die Anmeldung, den Eintritt, die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität sowie Regelungen zur Neufeststellung und zum Vorschuss, die in den Tarifen VIT und TOP-VIT unterschiedlich lang bemessen sind.
- Invaliditäts-Anmeldung / -Eintritt / -Feststellung / -Geltendmachung: VIT 18/18/18/18 Monate, TOP-VIT 36/36/36/36 Monate.
- Neufeststellung der Invalidität durch den Versicherer: in VIT nicht enthalten, TOP-VIT 24 Monate.
- Neufeststellung Invalidität für VN: in VIT nicht enthalten, TOP-VIT 36/60 Monate.
- Vorschuss auf Invaliditätsleistung trotz laufendem Heilverfahren fehlender Todesfallsumme: in VIT nicht enthalten, TOP-VIT max. 10.000 €.
Was bedeutet das konkret?
Hier werden die Fristen und Bedingungen für die Auszahlung der Leistungen festgelegt. Der TOP-VIT-Tarif bietet längere Fristen für Anmeldung, Eintritt, Feststellung und Geltendmachung der Invalidität (jeweils 36 Monate statt 18 Monate bei VIT) sowie zusätzliche Möglichkeiten zur Neufeststellung und einen Vorschuss auf die Invaliditätsleistung.
Häufige Fragen
Welche Fristen gelten für die Invalidität?
Für Anmeldung, Eintritt, Feststellung und Geltendmachung der Invalidität gelten im Tarif VIT jeweils 18 Monate und im Tarif TOP-VIT jeweils 36 Monate.
Kann die Invalidität neu festgestellt werden?
Eine Neufeststellung durch den Versicherer ist im Tarif TOP-VIT innerhalb von 24 Monaten möglich, für den Versicherungsnehmer 36/60 Monate. Im Tarif VIT ist dies nicht enthalten.
Gibt es einen Vorschuss auf die Invaliditätsleistung?
Ja, im Tarif TOP-VIT ist ein Vorschuss auf die Invaliditätsleistung trotz laufendem Heilverfahren bzw. fehlender Todesfallsumme bis max. 10.000 € möglich. Im Tarif VIT ist dies nicht enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2023