Welche zusätzlichen Fälle sind bei der GVO GVO Versicherung Unfallversicherung VIT und TOP-VIT trotz üblicher Ausschlüsse abgesichert? Dieser Abschnitt listet ergänzende Einschlüsse wie Infektionskrankheiten, Nahrungsmittelvergiftungen, Herzinfarkt, Impfschäden und weitere Sonderfälle, deren Umfang sich zwischen den Tarifen VIT und TOP-VIT deutlich unterscheidet.
- Ausbruch von Infektionskrankheiten (unabhängig vom Übertragungsweg), als versichertes Ereignis gilt der Ausbruch der Infektionskrankheit: in allen Tarifen enthalten.
- Einnahme schädlicher Stoffe / Nahrungsmittelvergiftungen (ohne Höchstalter): in allen Tarifen enthalten.
- Fahrveranstaltungen von Stern-, Zuverlässigkeits-, Slalom- und Orientierungsfahrten: in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
- Geistes- oder Bewusstseinsstörung: VIT nur Bewusstseinsstörung, in TOP-VIT enthalten.
- Geringfügige Hautverletzung bei Anzeige innerhalb von 4 Wochen: in allen Tarifen enthalten.
- Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen: in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
- Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen (Nägel, Hühneraugen, Hornhaut): in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
- Herzinfarkt / Schlaganfall / Krampfanfälle / epileptische Anfälle: VIT ohne Krampfanfälle, in TOP-VIT enthalten.
- Impfschäden: in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
- Infektionen infolge Hautverletzungen durch Tiere: in allen Tarifen enthalten.
- Kein Ausschluss bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen: in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
- Keine Mindestinvalidität für Infektionen (volle Leistung): in allen Tarifen enthalten.
- Lenken von Fahrzeugen ohne gültigen Führerschein (bis 18 Jahren): in allen Tarifen enthalten.
- Passives Kriegsrisiko (inkl. Terroranschläge): VIT bis 21 Tage, in TOP-VIT enthalten.
- Psychische Reaktionen: in allen Tarifen enthalten.
- Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen: in allen Tarifen enthalten.
- Sonnenbrand oder –stich: in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
- Sonstige Haut- und Schleimhautverletzungen: in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
- Stationäre Desensibilisierungsmaßnahmen: in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
- Strahlenschäden: VIT nur Röntgen- und Laserstrahlen, in TOP-VIT enthalten.
- Teilnahme an Kartfahrten: in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
- Todesfallleistung trotz Unfall durch Geistes- und Bewusstseinsstörung sowie Straftaten: in VIT nicht enthalten, TOP-VIT bis 20.000 €.
- Trunkenheit (bei Kfz-Gebrauch bis 1,6‰) / Medikamente: VIT nur bis 1,3‰, keine Medikamente, in TOP-VIT enthalten.
- Übermüdung und Erschrecken gilt als Unfallursache: in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
- Umgang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern (Kinder bis 17 Jahren): in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
- Wundinfektion und Blutvergiftung: in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
Was bedeutet das konkret?
In diesem Abschnitt werden Fälle aufgeführt, die normalerweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, hier aber ergänzend eingeschlossen werden. Der TOP-VIT-Tarif deckt dabei viele zusätzliche Situationen ab, etwa Impfschäden, Sonnenbrand, Wundinfektionen oder Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen. Bei manchen Punkten wie Trunkenheit oder Strahlenschäden gelten in VIT engere Grenzen als in TOP-VIT.
Häufige Fragen
Sind Infektionskrankheiten mitversichert?
Ja, der Ausbruch von Infektionskrankheiten gilt unabhängig vom Übertragungsweg in allen Tarifen als versichertes Ereignis. Zudem gilt in allen Tarifen keine Mindestinvalidität für Infektionen, also die volle Leistung.
Bis zu welchem Promillewert besteht bei Trunkenheit Schutz?
Beim Kfz-Gebrauch gilt im Tarif TOP-VIT Schutz bis 1,6‰. Im Tarif VIT besteht Schutz nur bis 1,3‰ und ohne Absicherung bei Medikamenten.
Sind Impfschäden abgedeckt?
Impfschäden sind nur im Tarif TOP-VIT enthalten, im Tarif VIT nicht.
Wie ist das Kriegsrisiko abgesichert?
Das passive Kriegsrisiko inklusive Terroranschläge ist im Tarif VIT bis 21 Tage versichert und im Tarif TOP-VIT enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2023