Wie wirken sich Vorerkrankungen bei der GVO GVO Versicherung Unfallversicherung VIT und TOP-VIT auf die Leistung aus? Dieser Abschnitt regelt den Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen, den Progressionsvorteil sowie Sonderfälle wie falsch verabreichte Medikamente bei Entführung, mit Unterschieden zwischen den Tarifen.
- Leistungskürzung statt Invaliditätsgradminderung (Progressionsvorteil): in allen Tarifen enthalten.
- Mitwirkungsanteil: VIT ab 50%, TOP-VIT ab 50%.
- Nicht oder falsch verabreichte Medikamente infolge Entführung/Geiselnahme (auf Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten wird verzichtet): in VIT nicht enthalten, in TOP-VIT enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Hier wird geregelt, wie sich bestehende Krankheiten oder Gebrechen auf die Unfallleistung auswirken. Ein Mitwirkungsanteil wird erst ab 50% berücksichtigt, und statt einer Minderung des Invaliditätsgrades erfolgt eine Leistungskürzung als Progressionsvorteil. Im TOP-VIT-Tarif wird bei falsch verabreichten Medikamenten infolge Entführung auf die Anrechnung der Mitwirkung verzichtet.
Häufige Fragen
Ab wann wird die Mitwirkung von Krankheiten angerechnet?
Der Mitwirkungsanteil wird in beiden Tarifen erst ab 50% berücksichtigt.
Was bedeutet der Progressionsvorteil?
In allen Tarifen erfolgt eine Leistungskürzung statt einer Invaliditätsgradminderung, was einen Progressionsvorteil darstellt.
Was gilt bei falsch verabreichten Medikamenten nach einer Entführung?
Bei nicht oder falsch verabreichten Medikamenten infolge Entführung/Geiselnahme wird nur im Tarif TOP-VIT auf die Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten verzichtet; im Tarif VIT ist dies nicht enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2023