Bei der GVO Versicherung im Bereich Fahrrad greift der Versicherungsschutz für Schadenfälle, die sich im geografischen Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren ereignen. Die Assistance- und Versicherungsleistungen werden dabei je nach lokaler Verfügbarkeit und den örtlichen Gegebenheiten im jeweiligen Land erbracht.
Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle innerhalb des geografischen Europas, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
Die Erbringung der Assistance- und Versicherungsleistungen erfolgt in den einzelnen Ländern entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und den örtlichen Gegebenheiten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für Schadenfälle in einem festgelegten geografischen Raum: das geografische Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren. Wie die Assistance- und Versicherungsleistungen konkret erbracht werden, richtet sich danach, was im jeweiligen Land lokal verfügbar ist und welche örtlichen Gegebenheiten vorliegen.
Häufige Fragen
In welchen Regionen bin ich bei einem Schadenfall abgesichert?
Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle innerhalb des geografischen Europas, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
Werden die Leistungen überall gleich erbracht?
Nein, die Erbringung der Assistance- und Versicherungsleistungen erfolgt in den einzelnen Ländern entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und den örtlichen Gegebenheiten.
Sind die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren vom Schutz umfasst?
Ja, für Schadenfälle auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren besteht Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT-PlusN 2023