Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief der GVO Versicherung verjähren nach drei Jahren, wobei sich die Berechnung der Frist nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Meldet die versicherte Person einen Anspruch an, ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung in Textform gehemmt.
Die Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief verjähren nach Ablauf von drei Jahren. Die Berechnung der Frist richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Hat die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung gehemmt. Die Hemmung gilt von der Anmeldung an bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, sonst verjähren sie. Wie diese Frist genau berechnet wird, ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Meldet die versicherte Person einen Anspruch an, läuft die Frist vorübergehend nicht weiter – und zwar so lange, bis die Entscheidung des Versicherers in Textform vorliegt.
Häufige Fragen
Nach wie vielen Jahren verjähren Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief?
Die Ansprüche verjähren nach Ablauf von drei Jahren.
Wie wird die Verjährungsfrist berechnet?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Meldet die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer an, ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung gilt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT-PlusN 2023