Bei der Fahrrad-Absicherung der GVO Versicherung endet der Schutz für die versicherte Person zu dem Abmeldedatum, das die GVO schriftlich an ROLAND mitteilt – eine gesonderte Benachrichtigung der versicherten Person durch ROLAND gibt es dabei nicht. Wird zusätzlich der zugrunde liegende Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der GVO beendet, läuft der Versicherungsschutz zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit aus.
Für die versicherte Person endet der Versicherungsschutz mit dem Abmeldedatum, das die GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG schriftlich an ROLAND mitteilt. Eine Mitteilung gegenüber der versicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht.
Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person. Das Ende tritt dann zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ein.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz für die versicherte Person läuft zu dem Datum aus, das die GVO schriftlich als Abmeldedatum an ROLAND meldet. Die versicherte Person wird darüber von ROLAND nicht gesondert informiert. Endet der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der GVO, endet der Schutz zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Häufige Fragen
Wann endet mein Versicherungsschutz als versicherte Person?
Der Versicherungsschutz endet mit dem Abmeldedatum, das die GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG schriftlich an ROLAND mitteilt.
Werde ich über das Ende meines Versicherungsschutzes informiert?
Eine Mitteilung gegenüber der versicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht.
Was passiert, wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird?
Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person – und zwar zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT-PlusN 2023