Bei der Fahrrad-Versicherung der GVO Versicherung klärt dieser Abschnitt, was unter zentralen Begriffen wie Panne, Pannenhilfe, Unfall, Leistungsort, Reise und ständigem Wohnsitz zu verstehen ist – und wann etwa ein entladener Akku oder fehlender Reifendruck ausdrücklich nicht als Panne gilt. So wird verständlich, in welchen Situationen die Leistungen greifen und welche Fälle davon ausgenommen sind.
Ausland sind alle Länder des Geltungsbereiches außer Deutschland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem Sie oder die mitversicherte Person einen Wohnsitz haben oder ständiger Berufsausübung nachgehen.
Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes. Sie muss mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar sein.
Panne ist eine Störung am versicherten Fahrrad (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden), aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Keine Pannen sind:
- entladene oder entwendete Akkus
- fehlender Reifendruck, wenn dieser durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann
- ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt führt oder zu einer Situation, in der aufgrund weiterer von außen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird
Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort. Sie erfolgt mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen. Nicht versichert sind Verschleißteile sowie diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.
Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.
Sie sind die versicherte Person.
Ständiger Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt erklärt, wie wichtige Begriffe zu verstehen sind. Eine Panne liegt vor, wenn eine Störung am Fahrrad die Fahrt verhindert – ein leerer Akku oder Reifendruck, der sich mit der Luftpumpe beheben lässt, zählen aber nicht dazu. Als Unfall gilt eine Einwirkung von außen mit mechanischer Gewalt, die das Fahrrad fahruntüchtig macht. Zusätzlich werden Leistungsort, Pannenhilfe, Reise, Ausland und der ständige Wohnsitz festgelegt.
Häufige Fragen
Zählt ein leerer Akku beim E-Bike als Panne?
Nein. Entladene oder entwendete Akkus gelten ausdrücklich nicht als Panne.
Was gilt als Unfall beim Fahrrad?
Ein Unfall ist jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt und dazu führt, dass das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
Ist ein platter Reifen eine Panne?
Fehlender Reifendruck gilt nicht als Panne, wenn er sich durch Benutzung einer Luftpumpe beheben lässt.
Welche Teile werden bei der Pannenhilfe nicht übernommen?
Nicht versichert sind Verschleißteile sowie Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden. Die Wiederherstellung erfolgt mit den üblicherweise im Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteilen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT-PlusN 2023