Wer bei der GVO Versicherung eine Privathaftpflicht abschließt, muss nach einem Schadenfall keine automatische Beitragserhöhung und keine automatisch vereinbarte Selbstbeteiligung befürchten. Der Versicherer garantiert dies, behält sich im Schadenfall jedoch eine individuelle Anpassung vor.
Der Versicherer garantiert, dass nach einem Schadenfall keine automatisierte Beitragserhöhung stattfindet. Ebenso wird dem Vertrag nach einem Schadenfall keine Selbstbeteiligung automatisch vereinbart.
Der Versicherer behält sich im Schadenfall eine individuelle Anpassung vor.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schadenfall wird der Beitrag nicht automatisch erhöht, und es wird auch nicht automatisch eine Selbstbeteiligung in den Vertrag aufgenommen. Der Versicherer kann jedoch im Einzelfall eine individuelle Anpassung vornehmen.
Häufige Fragen
Steigt mein Beitrag automatisch, wenn ich einen Schaden melde?
Nein, der Versicherer garantiert, dass nach einem Schadenfall keine automatisierte Beitragserhöhung stattfindet.
Wird nach einem Schaden automatisch eine Selbstbeteiligung in meinen Vertrag aufgenommen?
Nein, nach einem Schadenfall wird dem Vertrag keine Selbstbeteiligung automatisch vereinbart.
Kann der Versicherer nach einem Schadenfall trotzdem etwas am Vertrag ändern?
Ja, der Versicherer behält sich im Schadenfall eine individuelle Anpassung vor.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016