Bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung profitieren Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Verbesserungen: Werden die Besonderen Bedingungen während der Vertragslaufzeit ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für den bestehenden Vertrag.
Werden die bei Vertragsabschluss gültigen Besonderen Bedingungen im Laufe der Vertragslaufzeit geändert, gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. Voraussetzung ist, dass die Änderung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers erfolgt und ohne Mehrbeitrag verbunden ist.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer seine Besonderen Bedingungen, ohne dafür einen höheren Beitrag zu verlangen, kommen diese Verbesserungen automatisch auch dem bestehenden Vertrag zugute. Die neuen, günstigeren Bedingungen gelten dann sofort. Voraussetzung ist, dass die Änderung nur Vorteile für den Versicherungsnehmer bringt und keinen Mehrbeitrag auslöst.
Häufige Fragen
Profitiere ich automatisch von verbesserten Bedingungen während der Vertragslaufzeit?
Ja. Werden die Besonderen Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Muss ich für die neuen, besseren Bedingungen einen höheren Beitrag zahlen?
Nein. Die neuen Bedingungen gelten nur dann automatisch, wenn die Änderung ohne Mehrbeitrag erfolgt.
Gelten auch nachteilige Änderungen der Bedingungen automatisch für meinen Vertrag?
Nein. Die automatische Geltung greift nur bei Änderungen, die ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers erfolgen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016