Bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung werden nach einem Schlüsselverlust die Kosten für den Ersatz der Schlüssel, die Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen und den notwendigen Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechslung übernommen.
Ersetzt werden die folgenden Kosten:
- für den Ersatz der Schlüssel
- für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen
- für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss)
- für den notwendigen Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechslung der Schlösser bzw. Schließanlagen
Was bedeutet das konkret?
Erstattet werden die Kosten rund um einen Schlüsselverlust. Dazu zählen der Ersatz der Schlüssel selbst und die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen. Zusätzlich werden vorübergehende Sicherungsmaßnahmen wie ein Notschloss übernommen sowie der notwendige Objektschutz des Gebäudes, bis die Schlösser oder Schließanlagen ausgewechselt sind.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden übernommen?
Übernommen werden die Kosten für den Ersatz der Schlüssel, für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und für den notwendigen Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechslung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Zahlt die Versicherung auch für ein Notschloss?
Ja, die Kosten für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen in Form eines Notschlosses werden ersetzt.
Wird der Schutz des Gebäudes bis zum Schlossaustausch abgedeckt?
Ja, der notwendige Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechslung der Schlösser bzw. Schließanlagen zählt zu den ersetzten Kosten.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016