Bei der Privathaftpflichtversicherung der GVO Versicherung sind alle Abweichungen von den GDV-Musterbedingungen sowie vom Mindeststandard eitskreises Vermittlerrichtlinie ausschließlich zugunsten des Versicherungsnehmers gestaltet. Damit ist zugesichert, dass die eigenen Bedingungen den Versicherungsnehmer gegenüber den empfohlenen Standards nicht schlechter, sondern nur besser stellen.
Der Versicherer garantiert, dass die vorliegenden Bedingungen zur Haftpflichtversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers abweichen. Diese Abweichung bezieht sich auf:
- die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen
- den Mindeststandard des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sichert zu, dass seine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung nur dann von den empfohlenen Standardbedingungen abweichen, wenn dies dem Versicherungsnehmer einen Vorteil bringt. Als Vergleichsmaßstab dienen die vom GDV empfohlenen Bedingungen und der Mindeststandard des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie. Nachteilige Abweichungen sind damit ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Können die Bedingungen für mich als Versicherungsnehmer schlechter sein als die empfohlenen Standardbedingungen?
Nein. Der Versicherer garantiert, dass die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den empfohlenen Bedingungen abweichen.
Womit werden die Bedingungen zur Haftpflichtversicherung verglichen?
Als Vergleichsmaßstab dienen die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen sowie der Mindeststandard des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie.
Wer stellt die Zusicherung zur Abweichung sicher?
Der Versicherer garantiert, dass die vorliegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den genannten Standards abweichen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016