Wer als Eigentümer Wohnräume oder Räume vermietet, ist über die Privathaftpflicht der GVO Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht mitversichert – etwa bei der dauerhaften oder vorübergehenden Vermietung einzelner Wohnräume, auch an Feriengäste, sowie bei bis zu acht Wohneinheiten mit einem Gesamtjahresmietwert von höchstens 45.000 Euro. Ebenfalls eingeschlossen sind Garagen, Stellplätze und das mitversicherte Wochenend- oder Ferienhaus.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Eigentümer aus der dauerhaften oder vorübergehenden Vermietung von:
- einzelnen Wohnräumen, auch an Feriengäste,
- einzelnen Räumen, jedoch nicht zu gewerblichen Zwecken,
- maximal acht Wohneinheiten bis zu einem Gesamtjahresmietwert von 45.000 €; dazu zählen auch Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung oder ein Mehrfamilienhaus,
- dem mitversicherten Wochenend- oder Ferienhaus beziehungsweise dem mitversicherten fest installierten Wohnwagen,
- Garagen und Stellplätzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht, die dem Versicherungsnehmer als Eigentümer aus der Vermietung entstehen kann. Erfasst sind sowohl dauerhafte als auch vorübergehende Vermietungen, etwa von einzelnen Wohnräumen an Feriengäste, von bis zu acht Wohneinheiten innerhalb der genannten Mietwertgrenze sowie von Garagen und Stellplätzen. Die Vermietung einzelner Räume ist mitversichert, solange sie nicht gewerblichen Zwecken dient.
Häufige Fragen
Ist die Vermietung an Feriengäste über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Ja, die Vermietung einzelner Wohnräume ist mitversichert, auch wenn sie an Feriengäste erfolgt.
Bis zu wie vielen Wohneinheiten besteht Versicherungsschutz?
Versichert sind maximal acht Wohneinheiten bis zu einem Gesamtjahresmietwert von 45.000 €, auch Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung oder ein Mehrfamilienhaus.
Sind auch Garagen und Stellplätze bei der Vermietung mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Garagen und Stellplätzen ist eingeschlossen.
Gilt der Schutz auch bei der Vermietung von Räumen zu gewerblichen Zwecken?
Nein, die Vermietung einzelner Räume ist versichert, jedoch nicht zu gewerblichen Zwecken.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016