Wer in der Privathaftpflicht der GVO Versicherung eine gemietete, geliehene, gepachtete oder geleaste Wohnung, ein Grundstück oder Räume beschädigt, ist bei privater Nutzung gesetzlich haftpflichtversichert – einschließlich der daraus entstehenden Vermögensschäden. Nicht gedeckt sind jedoch Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Heizungs- und Elektroanlagen, gesondert versicherbare Glasschäden sowie Schäden durch Schimmelbildung.
Versichert ist – abweichend von den zugrunde liegenden Allgemeinen Haftpflichtbedingungen – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und Räumen in Gebäuden. Ebenfalls versichert sind alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche:
- wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- wegen Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
- wegen Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt man eine privat genutzte Mietsache – etwa eine Wohnung, Räume, ein Gebäude oder ein Grundstück, die man gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast hat –, greift der Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht, samt der daraus folgenden Vermögensschäden. Bestimmte Fälle sind davon jedoch ausgenommen: Schäden durch normalen Verschleiß oder Überbeanspruchung, Schäden an technischen Anlagen wie Heizung oder Elektro- und Gasgeräten, gesondert versicherbare Glasschäden sowie Schäden durch Schimmel.
Häufige Fragen
Welche gemieteten Objekte sind bei Beschädigung mitversichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und Räumen in Gebäuden sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Sind Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß in der Mietwohnung gedeckt?
Nein. Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden an der Heizung oder an Elektrogeräten der Mietsache?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Sind Glas- und Schimmelschäden mitversichert?
Glasschäden sind ausgeschlossen, soweit sich der Versicherungsnehmer dagegen besonders versichern kann. Schäden infolge von Schimmelbildung sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016