Bei der Forderungsausfalldeckung der GVO Versicherung in der Privathaftpflicht besteht Versicherungsschutz bis zur Höhe der titulierten Forderungen, wobei die Leistung je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssummen begrenzt bleibt – auch wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen betroffen sind. Der schadenersatzpflichtige Dritte selbst kann keine Rechte aus diesem Vertrag ableiten.
Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderungen.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung greift bis zur Höhe der titulierten Forderungen. Die Leistung des Versicherers ist dabei je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt – auch dann, wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen betroffen sind. Der schadenersatzpflichtige Dritte kann aus diesem Vertrag keine eigenen Rechte geltend machen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe leistet die Forderungsausfalldeckung?
Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderungen.
Ist die Entschädigung des Versicherers gedeckelt?
Ja, sie ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch, wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen betroffen sind.
Kann der schadenersatzpflichtige Dritte Ansprüche aus diesem Vertrag geltend machen?
Nein, dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016