Wer privat erlaubt Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschosse besitzt und gebraucht, ist in der Privathaftpflicht der GVO Versicherung gegen daraus entstehende gesetzliche Haftpflichtansprüche abgesichert – nicht jedoch beim Gebrauch für Jagdzwecke oder für strafbare Handlungen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie erlaubterweise privat Waffen wie Hieb-, Stoß- oder Schusswaffen sowie Munition und Geschosse besitzen und benutzen, sind daraus entstehende gesetzliche Haftpflichtansprüche mitversichert. Nicht abgedeckt ist allerdings der Gebrauch zu Jagdzwecken oder für strafbare Handlungen.
Häufige Fragen
Sind private Waffen in der Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Ist das Benutzen von Waffen für die Jagd abgesichert?
Nein, der Gebrauch zu Jagdzwecken ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Besteht Schutz, wenn Waffen für strafbare Handlungen eingesetzt werden?
Nein, der Gebrauch zu strafbaren Handlungen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016