Wer bei der GVO Versicherung eine Privathaftpflicht abgeschlossen hat und feststellt, dass dasselbe Risiko zugleich in einem weiteren Vertrag versichert ist, kann bei einer solchen Mehrfachversicherung die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen – vorausgesetzt, er wusste beim Abschluss nichts davon. Dafür gilt eine Frist von einem Monat ab Kenntnis, und die Aufhebung wird mit Zugang der Erklärung beim Versicherer wirksam.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert ist. Hat der Versicherungsnehmer davon beim Abschluss nichts gewusst, darf er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen. Dieses Recht muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Mehrfachversicherung ausgeübt werden, sonst erlischt es. Die Aufhebung wird wirksam, sobald die entsprechende Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann liegt überhaupt eine Mehrfachversicherung vor?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Kann ich einen der Verträge aufheben lassen, wenn ich von der Doppelversicherung nichts wusste?
Ja. Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung muss innerhalb eines Monats geltend gemacht werden, nachdem der Versicherungsnehmer von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Andernfalls erlischt es.
Ab wann ist die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Smart 2025