Bei Meinungsverschiedenheiten mit der GVO Versicherung rund um die Privathaftpflichtversicherung können sich Versicherungsnehmer jederzeit an das Beschwerdemanagement des Versicherers, an den Versicherungsombudsmann als unabhängige Schlichtungsstelle, an die BaFin als Aufsichtsbehörde oder direkt an das zuständige Gericht wenden. Wer den Vertrag online abgeschlossen hat, kann seine Beschwerde zusätzlich über die europäische Online-Plattform einreichen.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden:
GVO Versicherung
Beschwerdemanagement
GVO-Platz 1
26160 Bad Zwischenahn
Telefon: 04403 60 22 103
Fax: 04403 60 22 5103
E-Mail: daniela.mueller@g-v-o.de
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:
Versicherungsombudsmann
Handelt es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um eine Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt: Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online (zum Beispiel über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Ist der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0800 2 100 500
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer Unstimmigkeiten gibt, gibt es mehrere Wege, sich zu beschweren oder eine Klärung zu suchen. Man kann sich zuerst an die Beschwerdestelle der GVO Versicherung wenden. Darüber hinaus stehen der Versicherungsombudsmann als kostenlose Schlichtungsstelle und die BaFin als Aufsichtsbehörde zur Verfügung. Zusätzlich bleibt der Weg zum Gericht offen, wobei für Klagen gegen den Versicherer dessen Sitz oder zuständige Niederlassung maßgeblich ist.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei einem Streit mit der GVO Versicherung zuerst wenden?
Der Versicherungsnehmer kann sich jederzeit an das Beschwerdemanagement der GVO Versicherung in Bad Zwischenahn wenden, telefonisch, per Fax oder per E-Mail.
Was macht der Versicherungsombudsmann und kostet das etwas?
Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Verbraucher oder Personen in verbraucherähnlicher Lage können sich bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten an ihn wenden. Der Versicherer hat sich verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Man kann sich aber an sie wenden, wenn man mit der Betreuung nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten.
Welches Gericht ist für eine Klage gegen den Versicherer zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Smart 2025