Bei der Diensthaftpflicht der GVO Versicherung im Rahmen der Privathaftpflicht ist auch die gesetzliche Haftpflicht mitversichert, wenn sich das versicherte Risiko erhöht oder erweitert – etwa durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften. Ausgenommen bleiben versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht; bei gesetzlich bedingten Erhöhungen kann der Versicherer mit Monatsfrist kündigen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wächst oder erweitert sich das versicherte Risiko, ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auch dafür abgesichert. Nicht abgedeckt sind dabei versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Erhöht sich das Risiko durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften, kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dieses Kündigungsrecht entfällt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Erhöhung nutzt.
Häufige Fragen
Sind auch spätere Erhöhungen oder Erweiterungen des Risikos mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos ist mitversichert.
Welche Risiken sind von dieser Mitversicherung ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch versicherungspflichtiger Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich das Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Erhöht sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften, ist es weiterhin versichert. Der Versicherer darf das Versicherungsverhältnis dann allerdings mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange hat der Versicherer Zeit, wegen einer gesetzlich bedingten Risikoerhöhung zu kündigen?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, zu dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025