Bei der Diensthaftpflicht im Rahmen der Privathaftpflicht der GVO Versicherung prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen frei. Steht die Verpflichtung mit bindender Wirkung fest, erfolgt die Freistellung binnen zwei Wochen. Zudem ist der Versicherer bevollmächtigt, den Schaden abzuwickeln, einen Rechtsstreit auf eigene Kosten zu führen und im Namen des Versicherungsnehmers zu handeln.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Schadensersatzverpflichtungen sind dann berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Gesetzes, eines rechtskräftigen Urteils, eines Anerkenntnisses oder eines Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen hat, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne das Anerkenntnis oder den Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben, die ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinen.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt den Rechtsstreit dann auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft, ob eine Haftung besteht, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Schadensersatzverpflichtungen. Steht eine solche Verpflichtung für den Versicherer bindend fest, muss er den Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Wochen davon freistellen. Außerdem darf der Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abgeben, einen Rechtsstreit auf eigene Kosten führen, in bestimmten Strafverfahren die Kosten eines Verteidigers tragen und ein Recht auf Aufhebung oder Minderung einer Rente ausüben.
Häufige Fragen
Was leistet der Versicherer bei einem Haftpflichtfall?
Er prüft die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen frei.
Wann gilt eine Schadensersatzverpflichtung als berechtigt?
Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Gesetzes, eines rechtskräftigen Urteils, eines Anerkenntnisses oder eines Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Binden Anerkenntnisse ohne Zustimmung des Versicherers?
Anerkenntnisse und Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen wurden, binden den Versicherer nur insoweit, als der Anspruch auch ohne das Anerkenntnis oder den Vergleich bestanden hätte.
Innerhalb welcher Frist erfolgt die Freistellung?
Ist die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium-PlusN 2025