Bei der Privathaftpflichtversicherung der GVO Versicherung entsteht eine Mehrfachversicherung, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen abgesichert ist. Erfährt der Versicherungsnehmer nachträglich davon, kann er die Aufhebung des später abgeschlossenen Vertrages verlangen – allerdings nur innerhalb einer Monatsfrist ab Kenntnis, danach erlischt dieses Recht.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Risiko gleich in mehreren Verträgen abgesichert ist, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Hat der Versicherungsnehmer davon nichts gewusst, darf er verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Dieses Verlangen muss er innerhalb eines Monats nach Kenntnis stellen, sonst verfällt das Recht. Wirksam wird die Aufhebung, sobald die entsprechende Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Kann ich einen Vertrag aufheben lassen, wenn ich ohne mein Wissen doppelt versichert bin?
Ja. Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem der Versicherungsnehmer von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann ist die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium-PlusN 2025