Bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung greift die Forderungsausfalldeckung bis zur Höhe der titulierten Forderung, wobei die Entschädigung je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt bleibt. Für Schäden bis 5.000 EUR besteht kein Versicherungsschutz, und der schadensersatzpflichtige Dritte kann keine Rechte aus dem Vertrag ableiten.
Der Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung betragen im Rahmen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssumme.
Für Schäden bis zur Höhe von 5.000 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung leistet bis zur Höhe der titulierten Forderung, jedoch höchstens bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme – auch wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen betroffen sind. Kleinere Schäden bis 5.000 EUR sind nicht abgedeckt. Der schadensersatzpflichtige Dritte selbst kann aus diesem Vertrag keine Ansprüche geltend machen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe leistet die Forderungsausfalldeckung?
Der Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung, wobei die Entschädigung je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist.
Gibt es einen Mindestbetrag, ab dem der Schutz greift?
Ja. Für Schäden bis zur Höhe von 5.000 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
Kann der schadensersatzpflichtige Dritte selbst Ansprüche aus dem Vertrag stellen?
Nein. Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Erhöht sich die Leistung, wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen betroffen sind?
Nein. Die Entschädigungsleistung bleibt bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt, auch wenn sich der Schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium-PlusN 2025