In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Weiterführung des Vertrages nach einem Diebstahl oder Totalschaden:
Nach der Entschädigungsleistung im Falle eines Diebstahls läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter. Der Versicherungsnehmer teilt die erforderlichen Daten des neuen Fahrrads unverzüglich dem Versicherer mit. Die Prämie berechnet sich nach dem dann gültigen Tarif für das neue Fahrrad. Die Kündigungsmöglichkeit nach einem Versicherungsfall bleibt hiervon unberührt.
Dokumentversion: 2023.03