In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Fehlendes versichertes Interesse (Veräußerung des versicherten Fahrrads):
Veräußert der Versicherungsnehmer das versicherte Fahrrad, endet der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt. Sind mehrere Fahrräder über diesen Vertrag versichert, endet der Versicherungsschutz nur für die Fahrräder, die veräußert wurden.
Dokumentversion: 2023.03