In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug:
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Dokumentversion: 2023.03