In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Best-Leistungs-Garantie:
Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer einen leistungsstärkeren, allgemein zugängigen Tarif zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung an, wird im Schadenfall der Versicherungsschutz im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden erweitert sowie eine ggf. vorhandene Entschädigungsgrenze entsprechend erhöht. Die erweiterte Leistungsgarantie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungserweiterungen eines anderen Versicherers für die von diesem kein Zusatzbeitrag erhoben wird und die in Höhe oder Umfang nicht bei der GVO Versicherung versicherbar sind (auch nicht gegen Zusatzbeitrag).
a) Voraussetzung
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung stellt. Der Versicherungsnehmer muss die weitergehenden Leistungen eines anderen Versicherers zum Schadenszeitpunkt nachweisen. Als Nachweis dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen des anderen Versicherers, auf dessen Tarif sich der Versicherungsnehmer beruft.
b) Entschädigungsbegrenzung
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
c) Ausschlüsse
Die erweiterte Leistungsgarantie gilt nicht für Schäden im Zusammenhang mit
Vorsatz
beruflichen und gewerblichen Risiken
Assistanceund sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen
Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“ oder „Allgefahrendeckung/All-RiskDeckungen“
Dokumentversion: 2023.03