In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Subsidiarität (Entschädigung aus anderen Verträgen):
Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Wird vom Versicherungsnehmer aus diesem Versicherungsvertrag eine Regulierung verlangt, wird der Versicherer in Vorleistung treten und den Schadenfall bedingungsgemäß regulieren.
IV. Deckungserweiterungen
Dokumentversion: 2023.03