In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Teilschaden (Reparaturschaden):
Der Versicherer ersetzt bei einem Teilschaden die Kosten für die Reparatur einschließlich der Ersatzteile in gleicher Art und Güte, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Der Versicherer erstattet bei einem Teilschaden die angefallenen notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrsund Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Ist das zur Funktion des Fahrrads dienende Ersatzteil nicht mehr verfügbar wird der Totalschaden des Fahrrads unterstellt und es erfolgt eine Entschädigung nach Nr. 4 (Totalschaden).
Dokumentversion: 2023.03