In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Fälligkeit:
a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Dokumentversion: 2023.03