In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Förderung bei Wiederbeschaffung von nachhaltigem Fahrradzubehör:
Sofern versichertes Fahrradzubehör durch einen versicherten Schadenfall beschädigt oder abhandengekommen ist, gilt eine erhöhte Entschädigungsgrenze von maximal 750 € pro Teil, sofern das Zubehör aus komplett kompostierbarem Material, Holz, Bambus, Kork oder aus recyceltem Plastik besteht.
Die Maximalerstattung pro Versicherungsfall nach III. Nr. 2 (Fahrradzubehör) von maximal 1.500 € bleibt unberührt.
Dokumentversion: 2023.03