In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Innovationsklausel:
Sind die bei Vertragsabschluss gültigen Bedingungen der Produktline TOP-VIT PlusN ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag im Laufe der Vertragslaufzeit geändert worden, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Ausgenommen sind beitragspflichtige Zusatzeinschlüsse oder Assistanceleistungen, welche nicht durch die GVO Versicherung erbracht
werden.
Dokumentversion: 2023.03