In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:
a) Sicherung des Fahrrads
Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad stets zum Schutz gegen Diebstahl mit einem verkehrsüblichen Schloss sichern, wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch, wenn die Nutzung nur kurzfristig unterbrochen wird (z. B. für Pausen, Einkäufe) oder wenn das Fahrrad in einem Raum abgestellt wird, der von mehreren Personen genutzt wird.
b) Codierung
Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e.
V. (ADFC) codieren lassen, sofern keine Rahmennummer vorliegt. Ein entsprechender Nachweis ist dem Versicherer auf Verlangen vorzulegen.
c) Herstellervorgaben
Der Versicherungsnehmer muss das versicherte Fahrrad jederzeit nach Vorgabe des Herstellers in einem ordnungsgemäßen Zustand halten.
Dokumentversion: 2023.03