In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Grobe Fahrlässigkeit:
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Obliegenheitsverletzungen und nicht für die Regelungen zur Diebstahlssicherung des Fahrrads.
Dokumentversion: 2023.03