In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Totalschaden:
Der Versicherer erstattet bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand unter
Abzug eines vorhandenen Restwertes, maximal die Versicherungssumme.
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrrads dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Der Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrrads im beschädigten oder zerstörten Zustand.
Dokumentversion: 2023.03