In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Abhandenkommen:
Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand, maximal die vereinbarte
Versicherungssumme.
Ist ein Fahrrad des gleichen Typs wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhältlich, erstattet der Versicherer die Kosten eines anderen Fahrradmodells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkmalen.
Dokumentversion: 2023.03