Bei der Fahrradversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus zeigt diese Übersicht genau, wann kein Versicherungsschutz besteht – etwa beim Verlieren oder Liegenlassen, bei unzureichender Diebstahlsicherung, bei Manipulationen am Antriebssystem, Rost oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden.
Kein Versicherungsschutz besteht:
- a) bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen
- b) bei einem Diebstahl, wenn das Fahrrad nicht gemäß Nr. 1 a) (Diebstahl) gegen Diebstahl gesichert war
- c) für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile, es sei denn, diese wurden zusammen mit dem versicherten Fahrrad entwendet
- d) für Schäden durch Manipulationen des Antriebssystems
- e) für Schäden durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten oder unsachgemäße Reparaturen
- f) für Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
- g) für Schäden durch Rost oder Oxidation
- h) für Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis
- i) für Schäden, die der Versicherte oder sein Repräsentant vorsätzlich herbeigeführt hat
- j) für Schäden, welche bereits bei Versicherungsbeginn eingetreten waren
III. Leistungsumfang
Dokumentversion: 2023.03
Was bedeutet das konkret?
Diese Liste beschreibt Situationen und Schadenarten, in denen die Fahrradversicherung nicht einspringt. Dazu zählen unter anderem verlorene oder liegengelassene Räder, Diebstahl bei fehlender Sicherung, rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung sowie Schäden durch Rost, Manipulationen oder unsachgemäße Arbeiten. Die Aufstellung dient als unverbindliche Orientierung; maßgeblich sind die Bedingungen des Tarifs.
Häufige Fragen
Ist ein gestohlenes Fahrrad immer versichert?
Nein. Bei einem Diebstahl besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad nicht gemäß Nr. 1 a) (Diebstahl) gegen Diebstahl gesichert war.
Sind Kratzer oder Lackschäden abgedeckt?
Nein. Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung), sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was gilt bei losen Teilen am Fahrrad?
Für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile besteht kein Versicherungsschutz, es sei denn, diese wurden zusammen mit dem versicherten Fahrrad entwendet.
Sind Schäden am Antriebssystem versichert?
Schäden durch Manipulationen des Antriebssystems sind nicht versichert. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten oder unsachgemäße Reparaturen.
Zahlt die Versicherung bei einem verlorenen Fahrrad?
Nein. Bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen besteht kein Versicherungsschutz.