In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Ausschlüsse:
Kein Versicherungsschutz besteht
a) bei Verlieren, Stehenoder Liegenlassen
b) bei einem Diebstahl, wenn das Fahrrad nicht gemäß Nr. 1 a) (Diebstahl) gegen Diebstahl gesichert war
c) für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile, es sei denn, diese wurden zusammen mit dem versicherten Fahrrad entwendet
d) für Schäden durch Manipulationen des Antriebssystems
e) für Schäden durch nicht fachgerechte Einoder Umbauten oder unsachgemäße Reparaturen
f) für Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
g) für Schäden durch Rost oder Oxidation
h) für Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis
i) für Schäden, die der Versicherte oder sein Repräsentant vorsätzlich herbeigeführt hat
j) für Schäden, welche bereits bei Versicherungsbeginn eingetreten waren
III. Leistungsumfang
Dokumentversion: 2023.03