In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Beschädigungen:
Für Beschädigungen des versicherten Fahrrads besteht für die folgenden Gefahren Versicherungsschutz:
a) Unfallschäden
Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das
Fahrrad einwirkendes Ereignis. Versichert ist darüber hinaus
das Umfallen des Fahrrads sowie der Sturz mit dem Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung (Falloder Sturzschäden).
der Unfall des Fahrrads, die mit einem Transportmittel (Kraftahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel) befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
b) Brand, Blitzschlag, Explosion
c) Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawine oder Erdrutsch
d) Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung
e) Feuchtigkeitsschäden am Akku sowie an Motorund Steuerungsgeräten
f) Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung)
g) Schäden durch Tierbiss an der Verkabelung
h) Konstruktions-, Produktionsoder Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
i) Bei mutund böswilliger Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte (Vandalismus)
j) Verschleiß (auch Akku)
Versichert sind Beschädigungen infolge von Verschleiß, wenn
der Schaden durch Alterung, häufigen Gebrauch oder Abnutzung entstanden ist und die Leistungsfähigkeit des Fahrrads mindert
und
das Fahrrad (inklusive Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Berechnungsgrundlage für das Alter ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung.
Dokumentversion: 2023.03