In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Förderung bei Wiederbeschaffung eines nachhaltigen Fahrrads:
Sofern das versicherte Fahrrad durch ein versichertes Ereignis einen Totalschaden erlitten hat oder abhandengekommen ist, entschädigt der Versicherer bei der Wiederbeschaffung eines nachhaltigen Fahrrads bis zu 10% über der Versicherungssumme, mindestens 250 €, maximal jedoch den Wiederbeschaffungswert.
Voraussetzung ist,
der Rahmen des neuen Fahrrads besteht aus Holz oder Bambus oder
das Fahrrad ist mit einem offiziellen Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet und
das neue Fahrrad wird mit diesem Versicherungsprodukt über uns abgesichert.
Sofern der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigt, bevor dieser die Laufzeit von zwei Versicherungsjahren (24 Monate) erreicht hat, kann der Versicherer den Zuschuss von Versicherungsnehmer zurückfordern. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn der Versicherungsnehmer diesen in Anspruch genommen hat.
Dokumentversion: 2023.03