Die Fahrradversicherung der GVO Versicherung sichert Ihnen im Tarif TOP-VITplus mit der Besitzstandsgarantie zu, dass im Schadenfall die günstigeren Bedingungen Ihres direkten Vorvertrags gelten, sofern Sie dort besser gestellt waren – unter klaren Voraussetzungen und Ausschlüssen.
Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, wird nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags reguliert.
Eine Besserstellung liegt vor, wenn einzelne Klauseln des Vorvertrages eine Besserstellung gegenüber den Einschlüssen aus diesem Vertrag bedeuten. Ausgenommen hiervon sind die Obliegenheiten. Eine Entschädigung erfolgt nach der Klausel des Vorvertrages und wird nicht mit einer Klausel aus diesem Vertrag aufaddiert.
a) Voraussetzung
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung stellt. Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass
- ununterbrochen Versicherungsschutz bestand und
- die Besserstellungen aus dem direkten Vorvertrag resultieren und
- der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abgeschlossen war und
- die im aktuellen Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt.
b) Ausschlüsse
Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit
- Vorsatz
- beruflichen und gewerblichen Risiken
- Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen
- Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“ oder „Allgefahrendeckung/All-Risk-Deckungen“.
Was bedeutet das konkret?
Die Besitzstandsgarantie sorgt dafür, dass Sie durch den Wechsel zu diesem Tarif im Schadenfall nicht schlechter dastehen als bei Ihrem vorherigen Vertrag. War eine einzelne Klausel Ihres direkten Vorvertrags für Sie günstiger, wird der Schaden nach dieser Klausel reguliert. Wichtig ist, dass Sie die Bedingungen des Vorversicherers vorlegen und die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Für bestimmte Bereiche wie Vorsatz oder gewerbliche Risiken greift die Garantie nicht.
Häufige Fragen
Was regelt die Besitzstandsgarantie?
Stellt sich im Schadenfall heraus, dass Sie durch die Bedingungen Ihres direkten Vorvertrags besser gestellt gewesen wären, wird nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des Vorvertrags reguliert.
Wann liegt eine Besserstellung vor?
Eine Besserstellung liegt vor, wenn einzelne Klauseln des Vorvertrages eine Besserstellung gegenüber den Einschlüssen aus diesem Vertrag bedeuten. Ausgenommen hiervon sind die Obliegenheiten. Die Entschädigung erfolgt nach der Klausel des Vorvertrages und wird nicht mit einer Klausel aus diesem Vertrag aufaddiert.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie müssen die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung stellen. Zudem muss ununterbrochen Versicherungsschutz bestanden haben, die Besserstellungen müssen aus dem direkten Vorvertrag resultieren, der Vorvertrag muss für ein inländisches Risiko abgeschlossen worden sein und die im aktuellen Vertrag zugrundeliegende Versicherungssumme stellt die Höchstersatzleistung dar.
Für welche Schäden gilt die Besitzstandsgarantie nicht?
Sie gilt nicht für Schäden im Zusammenhang mit Vorsatz, beruflichen und gewerblichen Risiken, Assistance- und sonstigen versicherungsfremden Dienstleistungen sowie Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“ oder „Allgefahrendeckung/All-Risk-Deckungen“.
Dokumentversion: 2023.03