In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Besitzstandsgarantie:
Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur FahrradVollkaskoversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, wird nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags reguliert.
Eine Besserstellung liegt vor, wenn einzelne Klauseln des Vorvertrages eine Besserstellung gegenüber den Einschlüssen aus diesem Vertrag bedeuten. Ausgenommen hiervon sind die Obliegenheiten. Eine Entschädigung erfolgt nach der Klausel des Vorvertrages und wird nicht mit einer Klausel aus diesem Vertrag aufaddiert.
a) Voraussetzung
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung stellt. Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass
ununterbrochen Versicherungsschutz bestand und
die Besserstellungen aus dem direkten Vorvertrag resultieren und
der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abgeschlossen war und
die im aktuellen Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt.
b) Ausschlüsse
Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit
Vorsatz
beruflichen und gewerblichen Risiken
Assistanceund sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen
Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“ oder „Allgefahrendeckung/All-Risk-Deckungen“.
Dokumentversion: 2023.03