In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Fahrradzubehör:
Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand. Die Entschädigungsleistung für
Fahrradzubehör ist je Zubehörteil gemäß I. Nr. 1 b (Fahrradzubehör) auf 600 € begrenzt. Die Höchstentschädigung pro Versicherungsfall beträgt für diese Sachen maximal 1.500 €.
Dokumentversion: 2023.03