In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Zahlung der Prämie nach Kündigung:
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Nr. 3b) bleibt unberührt.
IX. Dauer und Ende des Vertrages
Dokumentversion: 2023.03