In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Höchstentschädigung:
Der Versicherer leistet im Schadenfall maximal eine Entschädigung in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme.
Die Höchstersatzleistung für Mieträder ist auf 5.000 € je Versicherungsfall begrenzt.
Dokumentversion: 2023.03