In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Ausschlüsse:
Nicht versichert sind Fahrräder:
a) für die eine Versicherungsoder Führerscheinpflicht besteht
b) die für Kurieroder Auslieferungsdienste genutzt werden
c) die überwiegend gewerblich genutzt werden
d) die vom Eigentümer oder Versicherungsnehmer vermietet werden oder einen stetigen Nutzerwechsel haben
e) die vollverkleidet sind (Velomobile)
f) die nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, sogenannte Eigenbauten
h) die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung und ohne (Privat-)Kaufvertrag erworben wurden
i) für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt
j) Dirt-Bikes, sofern diese elektrisch angetrieben werden
II. Versicherte Gefahren und Schäden (Rundumschutz), Ausschlüsse
Dokumentversion: 2023.03